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Spenden

Warum Spenden?

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für Bildung und Teilhabe in unserer Gesellschaft. Deshalb möchten wir gerne noch viel mehr Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützen. Dafür benötigen wir Ihre Hilfe! Ihre Spende ist eine Investition in die Zukunft dieser Kinder und in die Zukunft unserer Gesellschaft!

So können Sie spenden

Überweisen Sie Ihre Spende einfach auf unser WortSchatz - Spendenkonto:

Inhaber: WortSchatz gGmbH

IBAN:      DE55 4505 0001 1000 0209 64

BIC:         WELADE3HXXX

Bank:      Sparkasse an Volme und Ruhr

Spendenbescheinigung

Mit unserer Spendenbescheinigung können Sie Ihre Spende steuerlich absetzen. Unten können Sie eine Bescheinigung anfordern.

Ihre Spende hilft unmittelbar!

Bei WortSchatz werden sämtliche Verwaltungskosten von der Familie Matzke (Gründer) persönlich getragen. Dadurch kommt Ihre Spende ausschließlich und unmittelbar der Sprachförderung der Kinder zugute. Die erhaltenen Spenden werden z.B. dafür eingesetzt, um weitere Lehrkräfte fortzubilden und um Material für die Förderung weiterer Kinder zu erwerben.

Vielen Dank für Ihre Spende! Ihre Spendenbescheinigung senden wir Ihnen zu.

Datenschutzerklärung

Wir haben uns dem Datenschutz verpflichtet und möchten deshalb an dieser Stelle unserer Hinweispflicht aus Artikel 13 DSG-VO nachkommen und Sie informieren, was mit Ihren hier angegebenen Daten passiert und welche Rechte Sie haben.

 

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die WortSchatz – gemeinnützige Gesellschaft mbH, Blankstr. 1, 58300 Wetter (Ruhr), vertreten durch Marc Matzke, Geschäftsführer (Telefon: 02335/8809341; E-Mail: info@wortschatz.nrw).

 

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer hier angegebenen Daten besteht ausschließlich darin, Ihnen eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung zu erteilen. Ihre E-Mail-Adresse fragen wir ab, um, sofern erforderlich, unkompliziert Rückfragen zu Ihren übrigen Angaben stellen zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO.

 

Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Kopie der Ihnen erteilten Spendenbescheinigung zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres der Ausstellung der Bescheinigung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten bei uns gelöscht.

 

Sie stellen uns Ihre Daten freiwillig bereit. Die Bereitstellung ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben, noch ist sie für einen Vertragsabschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass wir Ihnen keine Spendenbescheinigung erteilen können.


Die von Ihnen hier eingegebenen Daten werden uns automatisch per E-Mail geschickt und somit an unseren E-Mail-Provider weitergegeben, der unsere Postfächer hostet. Es handelt sich hierbei um die Firma STRATO AG, Pascalstr. 10, 10587 Berlin. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten.


Sie haben jederzeit folgende Rechte: Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten Daten, Recht auf Berichtigung Ihrer Daten, Recht auf Löschung Ihrer Daten, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitergehende Informationen zu diesen Rechten finden Sie unter Ziffer 6 unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.

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